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Enten im Wohngebiet - Ist das erlaubt?

Darf man Enten im Wohngebiet halten?

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Wenn Sie sich für die Entenhaltung interessieren, sollten Sie sich als erstes darüber informieren, ob Sie die Enten im Wohngebiet überhaupt halten dürfen oder nicht. Diesbezüglich gibt es verschiedene Bedingungen, auf die wir nachfolgend näher eingehen möchten.

Darf ich Enten in einem Wohngebiet halten?

Anders als in einem Gebiet, in dem ausschließlich Industrie und Landwirtschaft angesiedelt sind und somit der Entenhaltung – also der Nutztierhaltung – nichts entgegenspricht, ist das Wohngebiet, wie der Name schon sagt, zum Wohnen gedacht. Aus diesem Grund ist die Haltung von Nutztieren in Wohngebieten meist untersagt.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf die Entenhaltung im Wohngebiet verzichten müssen. Sie sollten sich beim für Ihren Wohnort zuständigen Ordnungsamt darüber informieren, ob bzw. unter welchen Umständen Sie Enten im Wohngebiet halten dürfen. Die Chancen, eine kleine Entengruppe zu privaten Zwecken – also als Haustiere – nutzen zu dürfen, stehen natürlich höher, als wenn Sie einen gewerblich betriebenen, großen Stall errichten möchten.

Lassen Sie sich den Entscheid des Ordnungsamtes auf jeden Fall schriftlich geben, um im Ernstfall einen Nachweis in der Hand zu haben.

Das große Problem:

Selbst wenn das Ordnungsamt Ihnen die Haltung der Enten im Wohngebiet, kann es immer noch sein, dass Ihre Nachbarn etwas dagegen haben. Enten können recht laut werden und verursachen natürlich auch eine gewisse Geruchsbelästigung sowie Schmutz. Um dies zu vermeiden, sollten Sie den Entengarten und den Stall sauber halten. Dann ist die mögliche Angriffsfläche schon deutlich geringer.

Generell ist es sinnvoll, sich vor der Anschaffung der Enten mit den Nachbarn darüber zu unterhalten und um deren Zustimmung zu bitten. Auch diese sollten Sie sich schriftlich geben lassen.

Unser Tipp

Wenn Sie bereits mit der Einwilligung der Nachbarn zum Ordnungsamt gehen, kann es sein, dass das Amt diese Einwilligung in die Entscheidung mit einbezieht, sodass Ihre Chancen steigen, Enten im Wohngebiet halten zu dürfen.

Sonderfall „Mischgebiet“

Es gibt sogenannte „Mischgebiete“, bei denen sich Wohnraum und Industrie-, Gewerbe- bzw. Landwirtschaftsflächen abwechseln. Dort stehen Ihre Chancen auf die Entenhaltung deutlich besser. Dennoch sollten Sie sich auch in diesem Fall beim Ordnungsamt informieren, ob eine Haltung genehmigungspflichtig ist oder nicht. Enten zählen im Allgemeinen zu den kleinen Nutztieren, sodass einige Gemeinden die Haltung derartiger Tiere, sofern es sich um eine überschaubare Menge handelt und der Tierschutz eingehalten wird, auch ohne Genehmigung dulden.

Auch der Stall muss genehmigt werden

Möchten Sie einen massiven Entenstall errichten, so wird auch dieser genehmigungspflichtig sein. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt über die diesbezüglichen Regelungen und darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Eine Ausnahme besteht meistens (jedoch nicht immer!) bei transportablen oder aus Holz errichteten Entenställen, sofern diese keine riesigen Ausmaße annehmen. Außerdem dürfen sie nicht fest mit dem Mauerwerk eines Hauses oder Anbaus bzw. einer Garage verbunden sein, denn in diesem Fall müssten unter anderem die Brandschutzvorschriften eingehalten werden.

Da die Regelungen im Baurecht nicht in allen Bundesländern und Gemeinden identisch sind, informieren Sie sich am besten vor dem Bau des Entenstalles, welches Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Halten Sie sich an die ortsüblichen Vorschriften

Nicht in allen, jedoch in vielen Orten herrschen sogenannte Ruhezeiten. Dies bedeutet, dass innerhalb dieser Zeiten kein Lärm verursacht werden darf.

Mittagsruhezeiten, die es noch vor einigen Jahren vielerorts gab, wurden größtenteils abgeschafft. Lediglich die Sonntagsruhe sollten Sie als Entenhalter somit als festes „Parameter“ in Betracht ziehen.

Über die weiteren Ruhezeiten informieren Sie sich ebenfalls beim Ordnungsamt, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was bedeutet „Geruchsbelästigung“?

Wenn Sie Enten halten, werden diese natürlich einiges an Schmutz sowie „ungewohnte“ Gerüche erzeugen. Vor allem wenn der Stall nicht regelmäßig gereinigt wird, kann eine unangenehme Geruchsbelästigung entstehen, von der sich die Nachbarn möglicherweise beeinträchtigt fühlen.

Und auch der Misthaufen, den Sie sicherlich anlegen werden, um die Einstreu aus dem Stall zu entsorgen, kann für Gerüche sorgen, die den einen oder anderen Nachbarn belästigen.

Sie müssen immer damit rechnen, dass sich jemand beschwert und hierdurch Ihre Entenhaltung in Gefahr ist, und zwar auch dann, wenn sie vorher sowohl vom Amt genehmigt als auch von den Nachbarn akzeptiert wurde. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, besteht leider die Gefahr, dass Sie die Entenhaltung im Wohngebiet aufgeben müssen.

Um dies zu verhindern, setzen Sie am besten von Anfang an alles daran, dass keine unnötigen Gerüche entstehen und dass auch permanente, laute Geräusche vermieden werden.

Tipp Duldungsfristen:

In den Gemeinden gibt es sogenannte Duldungsfristen.

Angenommen Sie halten bereits seit drei Jahren Enten. Die Einwilligung von Ihren Nachbarn haben Sie nicht eingeholt, aber bis jetzt hat sich auch niemand von den Enten gestört gefühlt. Plötzlich – nach drei Jahren – fällt einem Nachbarn auf, dass er mit dem Geschnatter der Enten nicht mehr einverstanden ist.

In diesem Fall greift die jeweilige Duldungsfrist. Dies bedeutet, dass der Nachbar nun nichts mehr gegen die Entenhaltung unternehmen kann. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass plötzliche Nachbarschaftsstreitigkeiten zu „Racheakten“ führen, aufgrund derer die Tiere abgeschafft werden müssen.

Gleiches kann übrigens auch gelten, wenn ein neuer Nachbar einzieht. Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass der sich wegen der Enten beschwert. Allerdings wird ihm bereits vor dem Einzug klargewesen sein, dass Sie Enten halten. Daher stehen seine Chancen vor Gericht nicht gut.

Dies alles – das muss man leider so sagen – bedeutet jedoch nicht, dass Sie automatisch im Recht sind und Ihre Enten behalten dürfen. Ebenso kann es sein, dass Ihnen Behörden oder Gerichte stramme Auflagen aufbrummen, wie Sie Ihre Enten zu halten haben.

Wie wir es auch drehen und wenden: Zeigen Sie jederzeit einen guten Willen, indem Sie auf Dinge wie Geruchs- und Lärmbelästigungen achten und diese möglichst vermeiden.

Ihre Enten müssen geimpft werden

In der Vergangenheit ist die sogenannte „Newscastle Disease“ weltweit vielfach aufgetreten. Es handelt sich dabei um die Geflügelpest (nicht mit der Vogelgrippe zu verwechseln, aber ebenfalls sehr gefährlich), die alle Arten von Geflügel betreffen kann. Die Tiere übertragen die Krankheit untereinander und sind bei einer Infektion meistens leider dem Tode geweiht. Auf den Menschen kann die Erkrankung jedoch nicht übertragen werden.

Um die Ausbreitung der Newcastle Disease zu verhindern, müssen die Tiere in regelmäßigen Abständen geimpft werden. Hierüber stellt der Tierarzt eine entsprechende Bescheinigung aus, die der Tierseuchenbehörde auf Anfrage nachzuweisen ist.

Selbst wenn Sie nur eine oder zwei Enten halten, kommen Sie um diese Impfpflicht nicht herum.

Achtung

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Tiere von der Krankheit betroffen sind, informieren Sie umgehend Ihren Tierarzt. Bestätigt sich der Verdacht, ist außerdem das Veterinäramt zu informieren, und zwar schnellstmöglich, denn nur hierdurch kann eine Ausbreitung ungeahnten Ausmaßes verhindert werden.

Sie erkennen die Newscastle Krankheit unter anderem an den folgenden Symptomen:

  • Die Legeleistung verringert sich plötzlich erheblich
  • Der Entenkot ist dünn und nimmt eine gelblich-grüne Farbe an. Er vermischt sich mit Blut
  • Die Eier haben eine sehr dünne oder überhaupt keine Schale
  • Das Eiweiß ist nicht zäh, sondern sehr dünn, fast wässrig
  • Die Tiere leiden unter Atemnot
  • Die Tiere wirken apathisch
  • Die Aufnahme von Wasser und Futter wird verweigert
  • Die Augenlider sind geschwollen

Besteht eine Stallpflicht für Enten?

Grundsätzlich besteht für die Enten keine Stallpflicht, sodass sie sich frei im Garten bewegen dürfen.

Kommt es jedoch – wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen – zu einem erneuten Ausbruch der Vogelgrippe oder der Newcastle Disease, kann das Amt eine sofortige Stallpflicht verhängen, sodass auch Ihre Enten den Stall nicht mehr verlassen dürfen. Dies dient nicht nur dem Schutz Ihrer Enten, sondern soll selbstverständlich auch die Ausbreitung der Erkrankungen verhindern.

Häufige Fragen zum Thema Enten halten