Die Tierseuchenkasse leistet Entschädigungszahlungen, wenn ein Tierhalter beispielsweise von einem Seuchenfall betroffen ist. Außerdem gehört es zu den Aufgaben einer Tierseuchenkasse, gegen Seuchen vorzubeugen. Wichtig ist daher, dass Impfkampagnen und spezielle Hygienekonzepte unterstützt werden.
Meldung bei der Tierseuchenkasse
Vor allem Pferde- und Viehhalter – also auch Geflügelhalter – sind verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse zu registrieren. Dies ist wichtig, damit die Seuchenkasse einen Überblick über das aktuelle Geschehen hat und im Ernstfall schneller reagieren kann. Im besten Fall melden Sie einmal pro Jahr Ihren aktuellen Tierbestand. Wenn sich dieser während eines Jahres verändert, weil neue Tiere hinzukommen, müssen Sie dies zeitnah nachmelden.
Die Leistungen der Tierseuchenkasse
Sie haben in einigen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung gem. § 15 Tiergesundheitsgesetzt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn aufgrund einer Seuche angeordnet wird, dass Ihr Tier getötet werden muss. Auch wenn Ihr Tier während einer Untersuchung im Seuchenverdachtsfall verstirbt, können Sie finanzielle Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen.
Um die Entschädigungszahlungen in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst ein Veterinärmediziner den Seuchenbefall feststellen und es muss eine Tötungsanordnung – ausgestellt durch das Amt – vorliegen.
Haben Sie alle Meldungspflichten beachtet und sind Sie Ihrer Beitragspflicht nachgekommen, können Sie innerhalb von 30 Tagen einen Antrag auf finanzielle Entschädigung bei der für Ihr Bundesland zuständigen Tierseuchenkasse stellen.
Hinweis
Hat sich der Verdacht auf eine Seuche nicht bestätigt, nachdem Ihr Tier getötet wurde, erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, sondern die sogenannte Beihilfe. Auch diese muss beantragt werden.
Anzeigepflichtige Erkrankungen – das sollten Sie als Geflügelhalter melden
Als Geflügelhalter sind Sie verpflichtet, die folgenden Erkrankungen bei der Tierseuchenkasse zu melden:
- Geflügelpest
- West-Nil-Virus
- Newcastle-Krankheit
- Niedrigpathogene aviäre Influenza
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, kann dies ernsthafte Konsequenzen haben. Das ist vor allem zu erwarten, wenn von Ihren Tieren eine Gefahr durch die Verbreitung von Krankheiten ausgeht.